Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von

BT-Motorradreisen
Bernhard Thoben
Am Strehl 120a
D-26125 Oldenburg

im Folgenden „BTMR“ genannt.

1. Grundsätzliches:
BTMR erstellt geführte Motorrad *) - Reisen, vermarktet diese und führt sie mit eigenen Reiseleitern durch.
BTMR vermittelt keine Reisen von anderen Anbietern.
BTMR vermietet keine Motorräder.
*) Mit dem Begriff „Motorrad“ sind ausschließlich einspurige Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor und einer Motorleistung von mindestens 35 kW gemeint.

Dieser Text verzichtet bewusst auf geschlechtsspezifische Unterscheidungen. So ist z.B. mit „Fahrer“ tatsächlich die Person gemeint, die das Motorrad fährt. Sinngemäß gilt dasselbe für „Sozius“, „Teilnehmer“ etc.

2. Leistungsumfang anzeigen

2. Leistungsumfang:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Motorradreisen ist auf den entsprechenden Seiten der jeweiligen Reise beschrieben. Weitere Leistungen schuldet BTMR nicht. Wenn nicht anders angegeben, beginnt eine Reise beim ersten (Zwischen)-Hotel und endet beim letzten (Zwischen)-Hotel. Der Weg zu diesen Hotels und wieder von diesen weg ist nicht Bestandteil der Reise. Mit der Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer BTMR den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Eine Anmeldung kann nur von einem einzelnen Fahrer oder von einem Fahrer mit Sozius durchgeführt werden. Sollen mehrere Teilnehmer gleichzeitig angemeldet werden, so muss jeder Teilnehmer eine eigene Anmeldung durchführen. Mit der Annahme der Anmeldung durch BTMR wird der Vertrag für beide Teile wirksam, woraufhin BTMR als Buchungsbestätigung eine Rechnung per Post verschickt.

3. Mindestteilnehmerzahl anzeigen

3. Mindestteilnehmerzahl:
BTMR behält sich vor, eine Reise bis 31 Tage vor Reisebeginn abzusagen, falls weniger als 5 Teilnehmer gebucht haben. BTMR wird jeden Teilnehmer in diesem Fall umgehend informieren und die gesamten geleisteten Beträge zurückerstatten.

4. Bezahlung anzeigen

4. Bezahlung:
Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch BTMR. Bei Erhalt der Rechnung wird eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises innerhalb von 10 Tagen fällig. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens einen Monat (31 Tage) vor Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als einen Monat (31 Tage) vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Erhalt der Rechnung sofort fällig. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt BTMR dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren; vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. Wenn der Teilnehmer Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leistet und BTMR ihn deshalb mahnen muss, ist BTMR berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 10,- € zu erheben.

5. Änderungen anzeigen

5. Änderungen beschriebener Reiseabläufe:
Änderungen oder Abweichungen von Terminen oder einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. BTMR ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Während der Reise notwendige Änderungen (z.B. wegen Straßensperrungen, schwerem Unwetter und Ähnlichem) kann der Reiseleiter vor Ort jederzeit auch ohne Abstimmung mit den Teilnehmern der Reise vornehmen. Um Gefahren vom Teilnehmer abzuwenden, ist der Reiseleiter jederzeit berechtigt, die Tagesetappen dem Leistungsvermögen des schwächsten anwesenden Teilnehmers anzupassen, also ggf. auch erheblich abzukürzen. Derlei Änderungen berechtigen nicht zur Minderung des Reisepreises.

6. Rücktritt, Ersatzpersonen, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen anzeigen

6. Rücktritt, Ersatzpersonen, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen:
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. BTMR verlangt unverzüglich die Angabe der erforderlichen Daten, die zur Prüfung der Voraussetzungen des Personenwechsels erforderlich sind. BTMR kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber BTMR als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die daraus entstehenden Mehrkosten.
Bei einer Umbuchung berechnet BTMR 30,- € pro Person Bearbeitungsgebühr.
Im Rücktrittsfall des Reiseteilnehmers stehen BTMR folgende Zahlungen (Rücktrittsgebühren) zu:
– Rücktritt bis zum 61. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises.
– Rücktritt vom 60. bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises.
– Rücktritt vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises.
– Rücktritt vom 20. bis zum 1. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises.
– am Tag des Reisebeginns oder bei Nichterscheinen zur Reise: 90 % des Reisepreises.
Stichtag für die Berechnung der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BTMR.
Das Recht des Reiseteilnehmers, BTMR einen geringeren Vergütungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm unbenommen.
Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der obigen Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom gültigen Reisevertrag und durch eine Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt werden.

7. Höhere Gewalt anzeigen

7. Höhere Gewalt:
Bei Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt findet § 651h Abs. 3 BGB Anwendung.

8. Teilnehmer-Zusicherung anzeigen

8. Teilnehmer-Zusicherung:
Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis für jedes während der Reise besuchte Land zu sein.
Der Teilnehmer erklärt durch seine Anmeldung, dass sein Motorrad für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in technisch einwandfreiem Zustand ist. Das gilt insbesondere für Beleuchtung, Bremsen, Kette (so vorhanden) und Reifen. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO (bzw. die entsprechenden Straßenverkehrsordnungen der besuchten Reiseländer) sowie die gesetzlichen Bestimmungen für die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung.
Der Teilnehmer fährt auf eigene Verantwortung und ist für evtl. Strafen/Geldbußen (z.B. wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Park/Rotlichtverstößen etc.) selber verantwortlich.
Der Teilnehmer sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz.
Der Teilnehmer sichert zu, an der Reise nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen.
Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er bei guter gesundheitlicher Verfassung ist.

9. Haftung anzeigen

9. Haftung:
Die Haftung von BTMR aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist gemäß § 651p BGB auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder BTMR für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung von BTMR ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise muss der Teilnehmer innerhalb eines Monats (31 Tage) nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende schriftlich BTMR gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn er an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war.

10. Beachtung von Anweisungen anzeigen

10. Beachtung von Anweisungen:
Um einen reibungslosen und für alle Teilnehmer sicheren Ablauf der Reise gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass sich jeder Teilnehmer an die Gesetze des jeweiligen Landes und die Regeln der Gruppenfahrt hält. Diese Regeln werden jedem Teilnehmer vor Beginn der Reise schriftlich zugeleitet. Sollte sich ein Teilnehmer trotz Abmahnung durch den Reiseleiter nicht an diese Bestimmungen halten, verstößt er gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter von BTMR das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr und entstandener Kosten von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen. Hieraus entstehende zusätzliche Kosten trägt ausschließlich der Teilnehmer selbst. Ein Anspruch auf vertraglich zugesicherte Reiseleistungen besteht in diesem Fall nur noch in Bezug auf Unterkunft und Verpflegung, nicht aber auf weitere Betreuung durch den Reiseleiter oder eine Minderung des Reisepreises. Sollte BTMR oder anderen Teilnehmern durch das Fehlverhalten ein Schaden entstehen, so behält sich BTMR die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

11. Versicherungen/Schutzbrief anzeigen

11. Versicherungen/Schutzbrief:
BTMR empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung, eines Schutzbriefes (Automobilclub o.Ä.) sowie einer Reisehaftpflicht- und Auslandskrankenversicherung.
Die Reisen von BTMR sind durch einen sog. Reisesicherungsschein gemäß § 651r BGB bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden abgesichert.

12. Allgemeine Bestimmungen anzeigen

12. Allgemeine Bestimmungen:
Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

13. Schlichtung anzeigen

13. Schlichtung:
Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher.
BTMR ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Oldenburg, 01.12.2019

Info:

Adresse: BT-Motorrad.reisen
Bernhard Thoben
Am Strehl 120a
D-26125 Oldenburg
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Telefon: +49 441 88529548
Telefax: +49 441 9849978
E-Mail: btmr@bthoben.de